Die Ausleihe von Gartengeräten ist wieder möglich.
Folgende Auflagen müssen beachtet werden:
Als Folge der „Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ vom 16.4.2020 des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, die eine Öffnung der Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und Baumschulen seit letzter Woche erlaubt, und aufgrund der Aussage von MdL Blume, dürfen auch Gartenbauvereine wieder Geräte verleihen.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die vorgeschriebenen Auflagen eingehalten werden (u. a. mindestens 1,5 m Abstand halten, keine Ansammlung von Menschen, Schutzmasken tragen).
Verfügbare Geräte
![]() | Rasenwalze aus Beton zum Anwalzen von Saatgut |
![]() | Rollsieb zum trennen von groben und feinen Erdbestandteilen |
![]() | Vertikutierer Gerät ist doppelt vorhanden |
![]() | Gartenhäcksler groß mit Benzinmotor. Achtung, dass Gerät ist sehr schwer |
![]() | Kombigerät mit Fräse oder Mähbalken |
![]() | Dämpfer für Erde zum abtöten von Unkräutern. |
Alle Geräte können von Mitgliedern und Nichtmitgliedern ausgeliehen werden. Terminabsprache beim Gerätewart Max Schneider unter der Telefonnummer 09971/1079